Honorarkonsulat St. Gallen (Wittenbach)
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ich bin 1979 in Wien geboren und seit dem Jahr 2011 als Geschäftsführer bei der philoro tätig, einem inhabergeführten Familienunternehmen, welches sich auf den An- und Verkauf von Edelmetallen in Form von Gold, Silber, Platin und Palladium spezialisiert hat. Darüber hinaus bin ich als Verwaltungsrat der philoro Global Trading, der philoro North America und der philoro International Holding tätig.
Neben meiner Tätigkeit bei philoro engagiere ich mich als Gastdozent an der Universität St. Gallen (HSG) und freue mich, mein Wissen und meine Erfahrungen mit den Studierenden zu teilen. Zusätzlich bin ich Mitglied mehrerer Handelsausschüsse der Industrie- und Handelskammer (IHK), wo ich aktiv an der Gestaltung und Weiterentwicklung der Handelsbranche mitwirke. Als Österreichischer Honorarkonsul kümmere ich mich um die Anliegen für die in der Schweiz wohnhaften österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.
Nutzen Sie für die angebotenen Services bitte das Terminbuchungstool damit wir uns bestmöglich um Ihre Anliegen kümmern kann.
Die benötigten Formulare finden Sie unter "Wichtige Hinweise".
Entgegennahme von Anträgen für :
Reisepässe bis zum 12. Lebensjahr
Personalausweise bis zum 12. Lebensjahr
Staatsbürgerschaftsnachweise
Personenstandsurkunden
Registerauszüge
Strafregisterauszüge
Lebensbestätigungen
IHRE ANLAUFSTELLE
philoro Schweiz AG
St. Gallerstrasse 4,
9300 St. Gallen (Wittenbach)
T: +41 712 981 283
BESUCHER MIT MOBILITÄTSBEHINDERUNG
Antragssteller mit Mobilitätsbehinderung bitten wir um eine telefonische Kontaktaufnahme, damit wir die einfachsten Anfahrtsmöglichkeiten mit Ihnen besprechen können.
NOTFALLKONTAKT
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Botschaft in Bern.
T: +41 31 356 52 52
Es werden nur Anträge akzeptiert, die vollständig ausgefüllt sind und bei denen alle erforderlichen Unterlagen sowohl im Original als auch in Kopie vorgelegt werden.
Für die Bearbeitung aller Dokumente sollte man eine Bearbeitungszeit von etwa 10 bis 14 Arbeitstagen nach Einreichung des Antrags einplanen.
Reisepässe werden per Einschreiben versendet, während alle anderen Dokumente mit der regulären Post zugestellt werden.
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.
Die österreichische Pensionsversicherungsanstalt (PVA) verlangt einmal im Jahr eine Lebensbestätigung, um zu überprüfen, ob die Pensionsempfänger noch leben. Jedes Jahr im Januar wird ein entsprechendes Formular verschickt, das unterschrieben und von einer Behörde oder einem Notar beglaubigt an die PVA zurückgesendet werden muss. Falls das Formular nicht innerhalb von sechs Wochen eingeht, wird die Pension vorläufig gestoppt.
Wenn das Formular bis Ende Februar nicht eingegangen ist, gibt es die Möglichkeit, es selbst auszudrucken, beglaubigen zu lassen und einzusenden. Änderungen des Wohnsitzes oder andere wichtige Informationen müssen innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt werden.
Pensionsempfänger, die im Ausland leben, sind ebenfalls verpflichtet, eine Lebensbestätigung vorzulegen. In Basel kann das Honorargeneralkonsulat diese Bestätigungen ausstellen, wobei ein gültiger Pass oder Personalausweis vorgelegt werden muss.
In der Regel ist es erforderlich, dass die Personen persönlich bei einer Behörde oder einem Notar erscheinen, um ihre Identität nachzuweisen. Sollte dies aufgrund von Alter oder Krankheit nicht möglich sein, besteht eventuell die Möglichkeit, dass eine Behörde einen Hausbesuch durchführt oder eine Vollmacht zusammen mit einem ärztlichen Attest und einer Kopie des Ausweises vorgelegt wird.
Bitte bringen Sie ein aktuelles Passfoto für Ihren Reisepassantrag mit.
Bitte beachten Sie, dass Konsulargebühren in Bar und vor Ort in CHF zu bezahlen sind. Für Reisepässe und Personalausweise fallen zusätzliche Kosten von 30 Euro pro Dokument an. Eine Übersicht aller Gebühren finden Sie hier.
Unter folgenden Links finden Sie nützliche Informationen für Ihre Antragsstellung.