I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Für alle Geschäftsverbindungen bzw. Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend „Kunden“) und der philoro Schweiz AG (nachfolgend „philoro“), gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, nachstehende Bestimmungen (nachfolgend „AGB“) als vereinbarter Vertragsbestandteil. Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version der AGB. Die AGB enthalten detaillierte Regelungen zu der mit dem Kunden zustande kommenden Geschäftsverbindung bzw. den geschlossenen Rechtsgeschäften (An- und Verkauf). Sie können über unsere Internetseite (www.philoro.ch) unter dem Button „AGB“ aufgerufen, ausgedruckt und vom Kunden abgespeichert werden. Zudem werden die AGB dem Kunden beim Onlinekauf oder -verkauf zusammen mit der Auftragsbestätigung per E-Mail als PDF-Datei zugestellt. Beim Kauf oder Verkauf von Edelmetallen in einer Niederlassung von philoro (Tafelgeschäft) liegen die AGB vor und können vom Kunden eingesehen werden. Auf Wunsch druckt philoro die AGB für den Kunden aus.(2) philoro widerspricht sämtlichen Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden daher – selbst bei Kenntnis darüber, dass solche bestehen – nicht Vertragsbestandteil, soweit nicht im Anlassfall schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Mit Vertragsabschluss akzeptiert der Kunde diese Bestimmung.

Betreiber des Edelmetall-Shops und Ihr Vertragspartner für alle abgeschlossenen Rechtsgeschäfte ist:

philoro Schweiz AG vertr. d. d. Präsidenten des Verwaltungsrates, Herr Christian BrennerSt. Gallerstrasse 79300 Wittenbach

Handelsregister Nummer CH32030823616Mehrwertsteuer Nummer CHE-157.251.534 MWST

Bei Fragen, Wünschen, Anliegen oder Beschwerden kontaktieren Sie uns bitte über das auf unserer Internetseite (www.philoro.ch) bereitgestellte Kontaktformular oder per

E-Mail: [email protected]

§ 2 Abtretungs- und Verpfändungsverbot

Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber philoro zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung der philoro ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweisen kann.

§ 3 Verrechnung

Ein Verrechnungsrecht des Kunden besteht nur dann, wenn seine zur Verrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

II. Verkaufsbedingungen

§ 4 Vertragsabschluss

(1) Die Präsentation von Waren im Edelmetall-Shop von philoro ist kein verbindliches Verkaufsangebot, sondern stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, ein entsprechendes Kaufangebot (Bestellung) gegenüber philoro abzugeben.

(2) Der Kunde kann das Kaufangebot fernmündlich, per Fax oder durch Ausfüllen eines Bestellformulars auf der von philoro bereitgestellten Internetplattform www.philoro.ch/shop abgeben. Bei Letzterem werden dem Kunden vor Abschicken des Kaufangebots nochmals alle Daten angezeigt und können gegebenenfalls durch diesen korrigiert werden.

(3) Das Abschicken des Bestellformulars mittels Klick auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot an philoro zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, an welches philoro drei Werktage gebunden bleibt. Philoro übermittelt dem Kunden in Folge dieses verbindlichen Kundenangebots eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei philoro bestätigt und die für den jeweiligen Kauf relevanten Inhalte des Bestellformulars enthält (automatisierte Bestellbestätigung). Diese automatisierte Bestellbestätigung stellt ebenfalls keine Annahme des Kundenangebots durch philoro dar, sondern informiert den Kunden lediglich darüber, dass seine jeweilige Bestellung bei philoro eingegangen ist. Ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und philoro wird nur dann geschlossen, wenn philoro das Kundenangebot innerhalb der Frist von drei Werktagen annimmt. Die Annahme des Kundenangebots durch philoro erfolgt ggf. mit gesonderter Erklärung in Textform (Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung), bspw. durch E-Mail. Die Annahmeerklärung durch philoro kann auch in anderer Form oder fernmündlich erfolgen. Im Falle dessen, dass philoro die Annahme des Kundenangebots nicht gesondert erklärt, kommt kein Vertrag zustande. Wenn der Rechnungsbetrag sowie die aufgrund der Geldwäschereibestimmungen notwendigen Dokumente (ab 15.000.- CHF: auszufüllendes Formular sowie beglaubigte Passkopie) bei philoro eingegangen sind, wird die Ware je nach Vereinbarung versendet oder zur Abholung bereit gehalten (Übermittlung einer Versand- bzw. Abholbestätigung).

(4) Die Warenpräsentationen von philoro stellen keine Kaufempfehlung im Sinne einer Anlageberatung dar. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Edelmetallpreise Marktschwankungen unterliegen und philoro eine zukünftige Preisentwicklung nicht prognostizieren kann.

§ 5 Widerruf

(1) Für Produkte, deren Preise auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegen, auf die philoro keinen Einfluss hat und die kurzfristig auftreten können, hat der Kunde kein Widerrufsrecht.(2) Bestellungen verpflichten den Kunden zur Abnahme der Produkte. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen durch den Kunden kann philoro nach freiem Ermessen akzeptieren. Hat philoro aufgrund der Bestellung des Kunden die Edelmetalle bereits erworben, muss der Kunde einen allfälligen Kursverlust und/oder Wertverlust der Edelmetalle zwischen dem Tag der Bestellung und dem Tag, an welchem die Rückabwicklung stattfindet kompensieren und zuzüglich eine Umtriebsentschädigung in Höhe von CHF 60.- bezahlen.

§ 6 Lieferbeschränkung

Es bestehen nachfolgende Lieferbeschränkungen:

Sollte ein Produkt nicht sofort lieferbar sein, wird die voraussichtliche Lieferzeit im Rahmen der Produktbeschreibung angegeben. Die Warenpräsentation im Edelmetall-Shop von philoro richtet sich ausschliesslich an Kunden, die ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz in einem der folgenden Länder bzw. Gebiete haben und dort eine Lieferadresse angeben können:

  • Schweiz

  • Liechtenstein

§ 7 Preise, Versandkosten, Handelszeiten

(1) Als vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Eingangs des Kaufangebots (Bestellung) des Kunden bei philoro gültigen Preise für Verkaufsgeschäfte in Schweizer Franken oder EUR (zum entsprechenden mittleren Umrechnungskurs des Tages) einschliesslich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden. Bei der Bezahlung in EUR fällt ein Umtriebsaufschlag in der Höhe von 0.25% der Gesamtsumme an.

(2) Der Kunde hat die Versandkosten für die von ihm bestellten Waren gemäss der nachfolgenden Übersicht zu tragen.

Versand innerhalb der Schweiz und Liechtenstein

Bestellwert von 0
Bestellwert bis 1.500 CHF
Gesamtpreis 9,90 CHF
Bestellwert von 1.501 CHF
Bestellwert bis 5.000 CHF
Gesamtpreis 15,00 CHF
Bestellwert von 5.001 CHF
Bestellwert bis 20.000 CHF
Gesamtpreis 20,00 CHF
Bestellwert von 20.001
Bestellwert bis 50.000 CHF
Gesamtpreis 29,00 CHF
Bestellwert von 50.001 CHF
Bestellwert bis darüber
Gesamtpreis keine Versandkosten

Die Übersicht über die Versandkosten kann auch auf der Internetseite der philoro (www.philoro.ch) unter dem Button "Lieferung und Versandkosten" abgerufen werden. Auf Wunsch des Kunden werden diesem die Versandkosten auch in anderer Form (bspw. per E-Mail oder Fax) mitgeteilt. Bei Nutzung des Bestellformulars in unserem Online-Shop (www.philoro.ch) werden dem Kunden vor dem endgültigen Absenden der Bestellung die Versandkosten erneut angezeigt.

(3) Hinsichtlich Handelszeiten gibt es keine Einschränkungen. Daher können zu jeder Zeit Kaufangebote zu den zu dieser Zeit aktuellen Preisen übermittelt werden.

§ 8 Zahlung, Fälligkeit, Verzug

(1) Die Bezahlung der Waren erfolgt per Vorkasse durch Banküberweisung in Schweizer Franken oder EUR (zum entsprechenden mittleren Umrechnungskurs des Tages) oder durch Barzahlung im Falle der Abholung der Ware durch den Kunden.

(2) Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Vertragsschluss ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages hat innerhalb von 5 Tagen (eingehend auf das Konto von philoro) ab Vertragsschluss zu erfolgen. Massgeblich zur Fristwahrung ist der Zahlungseingang bei philoro.

(3) Das Rechtsgeschäft zwischen dem Kunden und philoro stellt ein Fixgeschäft dar. Entsprechend hat philoro weder zu mahnen noch eine Nachfrist zu setzen. Sollte philoro kulanterweise trotzdem eine Mahnung senden, ist für jede Mahnung eine Mahngebühr von CHF 20.- geschuldet.

(4) Sollte der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 5 Tagen auf dem Konto von philoro eingegangen sein, leitet philoro ohne weitere Mahnung die Zwangsvollstreckung und damit die Betreibung ein. Die Zwangsvollstreckung führt philoro selbst oder ein externes Inkassounternehmen durch. Sämtliche Kosten der Zwangsvollstreckung wie Betreibungsgebühren, Inkassokosten, Gerichtsgebühren, Anwaltskosten, etc. hat der Kunde zusätzlich zu bezahlen.

§ 9 Gefahrenübergang, Lieferung, Schadensersatz

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware (sog. Preisgefahr) geht von philoro auf den Kunden mit der Übergabe, beim Versendungskauf sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert wurde oder sich der Kunde im Annahmeverzug befindet, über. Wird die Annahme der Ware verweigert, gilt die Ware zum Zeitpunkt der Verweigerung als übergeben und zugestellt. 

(2) Sofern sich der Kunde in Annahmeverzug bezüglich der Abnahme der von ihm bestellten Ware befindet oder schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, ist philoro berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 10 % des jeweiligen Kaufpreises zu verlangen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn philoro einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

(3) Sollte die Lieferung der vom Kunden bestellten Ware nicht möglich sein, bspw. weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sieht philoro von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Philoro informiert den Kunden hierüber unverzüglich und erstattet die bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurück. 

(4) Sofern es die Marktgegebenheiten erfordern, ist philoro jederzeit dazu berechtigt Teillieferungen, vorzunehmen.

(5) Philoro liefert Edelmetalle nur über renommierte Logistikunternehmen oder Werttransportunternehmen aus. Mittels der Wertelogistik-Partner gewährleistet philoro eine vollständige Versicherung der versendeten Waren.

(6) Bei der Angabe der Lieferadresse müssen valide Wohn- und Firmenadressen angegeben werden, bei denen eine direkte Übergabe an die im Bestellprozess angegebene Person oder eine durch schriftliche Vollmacht legitimierte Person möglich ist. Direkte Lieferungen an Postfächer oder Packstationen oder Ähnlichem schliesst philoro aus. Aus Sicherheitsgründen behält sich philoro vor, den Tag der Lieferung zu definieren, jedoch nicht die exakte Uhrzeit der Anlieferung. 

(7) Philoro bietet folgende Liefermöglichkeiten an: Abholung in einer Filiale, Versand (kostenpflichtig) oder die Lagerung im philoro Depot (kostenpflichtig). Vereinbart der Kunde die Lagerung im philoro Depot, sind ergänzend zu diesen AGB die separaten AGB  über die Lagerung im philoro Depot zu beachten. Vereinbart der Kunde die Abholung in einer Filiale und holt die Ware nach Mitteilung der Verfügbarkeit durch philoro nicht innert eines Monats ab, ist philoro berechtigt, dem Kunden Lager- und Aufbewahrungskosten zu verrechnen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum von philoro.

§ 11 Gewährleistung

(1) Die Rechte der Kunden bei Mängeln der Ware bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. 

(2) Der Kunde hat die Ware nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel gegenüber philoro unverzüglich in Schriftform anzuzeigen. Zeigt sich später ein versteckter Mangel, muss dieser unverzüglich nach Entdeckung in Schriftform angezeigt werden. Mit Ablauf von zwei Jahren ab Erhalt der Ware können keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Anzeige. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, mit der Folge, dass der Kunde seine gesetzlichen Nacherfüllungs- und Gewährleistungsrechte, d.h. Wandlung, Minderung, Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie Schadensersatz wegen der Verletzung von mit dem jeweiligen Mangel zusammenhängenden Nebenpflichten verliert. Nicht ausgeschlossen sind dagegen Ansprüche aus unerlaubter Handlung, auch wenn sie auf dem jeweiligen Mangel beruhen. Den Kunden trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er etwaige Mängel rechtzeitig gerügt hat. Darüber hinaus ist der Kunde für den Zugang der Rüge beweispflichtig. Beruft sich der Kunde darauf, dass es sich um einen verdeckten Mangel gehandelt hat, muss er einerseits den Zeitpunkt seiner Entdeckung darlegen und beweisen und andererseits, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

§ 12 Haftungsbeschränkung

(1) Philoro haftet nicht für (i) leichte und mittlere Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen sowie (iv) Schäden aus Lieferverzug.

(2) In sonstigen Fällen haftet philoro – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf, und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Die Haftung von philoro für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen unberührt.

(4) Gleiches gilt auch für Pflichtverletzungen durch Dritte, deren Verschulden philoro nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat (sog. Erfüllungsgehilfen).

§ 13. Geldwäsche

(1) Als Finanzintermediär im Sinne des Geldwäschereigesetzes (GWG) untersteht philoro dessen einschlägigen Bestimmungen (dies beinhaltet die Erfüllung von Sorgfaltspflichten, unter anderem die Identifizierung und Prüfung der Identität des Kunden auf der Grundlage eine amtlichen Lichtbildausweises, die Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person, Abklärungspflichten, Dokumentationspflichten sowie bei Geld-  wäschereiverdacht Meldepflichten) und ist einer Selbstregulierungsorganisation (PolyReg) angeschlossen, welche  der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterstellt ist. Insbesondere hat philoro die nachstehenden Vorgaben einzuhalten.

(2) Soweit ein oder mehrere Geschäfte, die miteinander verbunden erscheinen, den Betrag von 15‘000 Franken erreichen oder bei Vorliegen von Verdachtsmomenten für eine mögliche Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung, ist der Kunde verpflichtet, sich mittels eines amtlichen im Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftsbeziehung gültigen Lichtbildausweises zu identifizieren. Zudem ist der Kunde verpflichtet, das Formular A betreffend die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten sowie das Formular P betreffend die Feststellung eines allfälligen PEP-Status wahrheitsgemäss und vollständig auszufüllen sowie zu unterzeichnen. Bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung auf dem Korrespondenzweg, d.h. ohne persönliche Vorsprache des Kunden, muss der Kunde philoro eine echtheitsbestätigte Kopie des Identifikationsdokuments zustellen.

(3) Bei Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit erhöhtem Risiko ist philoro aufgrund der geltenden GwG-Bestimmungen verpflichtet, die Hintergründe der Geschäftsbeziehung und der Transaktion besonders abzuklären und zu dokumentieren. Diese bei erhöhtem Geldwäschereirisiko einzuhaltenden besonderen Abklärungspflichten von philoro beinhalten insbesondere die Abklärung (i) der Herkunft der involvierten Vermögenswerte, (ii) des Ursprungs des Vermögens des Kunden und des wirtschaftlich Berechtigten, (iii) der beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit des Kunden und des wirtschaftlich Berechtigten, (iv) der finanziellen Situation des Kunden und des wirtschaftlich Berechtigten. Der Kunde verpflichtet sich, diese Informationen auf dem von philoro zur Verfügung gestellten Formular B vollständig und wahrheitsgemäss anzugeben und die Angaben unter Umständen mit entsprechenden Unterlagen wie Steuererklärung und Steuerrechnung zu belegen.

(4) philoro darf aufgrund der geltenden GwG-Bestimmungen Transaktionen erst tätigen, wenn die Identifikation des Kunden, die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten sowie die allenfalls weiteren Abklärungspflichten nach (3) seitens philoro abgeschlossen sind. Entsprechend kann philoro keine Transaktionen auslösen, solange der Kunde nicht sämtliche Informationen, Formulare sowie allenfalls weitere von philoro angeforderte Unterlagen philoro zugestellt und philoro diese auf ihre Plausibilität hin geprüft hat.

III. Einkaufbedingungen

§ 14 Allgemeines, Geltungsbereich

Die nachfolgenden Einkaufbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte und Leistungen im Zusammenhang mit dem Wareneinkauf durch philoro von Kunden. Der Kunde ist in diesem Fall der Verkäufer.

§ 15 Vertragsabschluss

(1) Angebote (sog. Ankaufspreise) von philoro im Internet oder einem sonstigen Medium stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, ein Verkaufsangebot gegenüber philoro abzugeben.

(2) Bei der Abgabe eines Verkaufsangebots für einen beliebigen Artikel im Edelmetall-Shop per Telefax, Brief oder E-Mail gibt der Kunde mit Zugang des Verkaufsangebots bei philoro ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Verkaufsvertrages ab. Gleichzeitig erklärt der Kunde damit, dass er das vollständige Eigentum an der zum Verkauf angebotenen Ware besitzt bzw. zum Verkauf berechtigt ist und belegt dies im Bedarfsfall durch entsprechende Nachweise gegenüber philoro. Der Kunde sendet daraufhin die Ware an die jeweilige Niederlassung von philoro. Der Kunde hat im Falle des Versendungsverkaufs die Kosten des Versands und das Transportrisiko zu tragen.

(3) philoro ist berechtigt, nach Prüfung der vom Kunden erhaltenen Ware, längstens jedoch innerhalb von fünf Werktagen das Verkaufsangebot des Kunden anzunehmen. Die Ankaufsbestätigung von philoro kann per Telefax, Brief oder durch E-Mail erfolgen. Sofern nicht innerhalb der vorgenannten Frist eine Ankaufsbestätigung von philoro dem Kunden zugeht, gilt das Verkaufsangebot des Kunden als von philoro nicht angenommen.

(4) Wird Ware ohne vorhergehendes schriftliches Verkaufsangebot eingesandt, wird die Einsendung als Verkaufsangebot gewertet, sofern keine abweichenden Umstände ersichtlich sind. Abrechnung und Auszahlung der Abrechnungssumme gelten als Annahme des Angebotes. Betreffend die Annahme des Verkaufsangebots durch philoro ist § 15 Abs. 3 entsprechend anzuwenden.

(5) Der Kunde versichert, dass alle von ihm bei der Abgabe des Verkaufsangebots bzw. Registrierung im Edelmetall-Shop oder bei Abgabe des Verkaufsangebots per Brief, E-Mail oder Telefax getätigten Angaben (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, etc.) wahrheitsgemäss sind. Änderungen sind philoro unverzüglich mitzuteilen.

(6) In dem Fall, dass philoro das Verkaufsangebot annimmt, ohne dass die Ware bereits vom Kunden an die jeweilige Niederlassung von philoro versendet wurde, hat der Kunde nach Annahme des Verkaufsangebotes die Ware auf seine Kosten und sein Risiko innerhalb von fünf Werktagen an philoro zu versenden.

§ 16 Widerruf

(1) Für Produkte, deren Preise auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegen, auf die philoro keinen Einfluss hat und die kurzfristig auftreten können, hat der Kunde kein Widerrufsrecht.(2) Onlineverkäufe verpflichten den Kunden zur Abgabe der Produkte. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen durch den Kunden kann philoro nach freiem Ermessen akzeptieren. Hat philoro aufgrund des Onlineverkaufes des Kunden die Edelmetalle bereits weitergehandelt, muss der Kunde einen allfälligen Kursverlust und/oder Wertverlust der Edelmetalle zwischen dem Tag der Bestellung und dem Tag, an welchem die Rückabwicklung stattfindet kompensieren und zuzüglich eine Umtriebsentschädigung in Höhe von CHF 60.- bezahlen.

§ 17 Preise, Logistikkosten, Handelszeiten

(1) Als vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Zugangs des Verkaufsangebotes bei philoro gültigen Preise für Ankaufgeschäfte in Schweizer Franken oder EUR (zum entsprechenden mittleren Umrechnungskurs des Tages), soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.

(2) Die Abholung der vom Kunden angebotenen Ware erfolgt auf dessen Kosten. Logistikoptionen und die damit verbundenen Kosten sind auf der Homepage von philoro www.philoro.ch veröffentlicht. Der Kunde hat auch das Recht, die Anlieferung der Ware selbst zu beauftragen. In diesem Falle trägt der Kunde die Versandkosten und zugleich das Versandrisiko.

(3) Es gelten die üblichen Handelszeiten, welche unter der Homepage von philoro www.philoro.ch eingesehen werden können. Für Angebote, die zu diesen Handelszeiten zugehen, gelten die jeweiligen Preislisten von philoro. Soweit Angebote ausserhalb der Handelszeiten abgegeben werden, gilt der zu Beginn des darauffolgenden Handelstages aktuelle Preis.

(4)  In den Fällen gemäss § 15 Abs. 4 (Einsendung von Ware ohne vorhergehendes Verkaufsangebot) gelten die Preise zum Zeitpunkt des Wareneingangs bei philoro als verbindliche Abrechnungsgrundlage.

(5) Sollte die Qualitätsprüfung der Ware seitens philoro negativ ausfallen, wird die Ware auf Kosten des Kunden an diesen zurückgeschickt.

§ 18 Zahlungsbedingungen

(1) Der von philoro zu entrichtende Kaufpreis wird erst nach Erhalt und positiver Warenprüfung, insbesondere auf Echtheit und Vollständigkeit sowie auf den wieder verwertbaren Zustand zur Zahlung fällig. Die Prüfung der Ware ist durch philoro innerhalb einer angemessenen Frist, grundsätzlich jedoch spätestens innerhalb von zehn Werktagen ab Wareneingang vorzunehmen.

(2) Im Falle der Annahme des Verkaufsangebotes nach Erhalt der Ware und positiver Warenprüfung überweist philoro den Kaufpreis innerhalb von drei bis fünf Werktagen nach Abschluss der Prüfung auf das von dem Kunden angegebene Konto.

IV. Schlussbestimmungen

§ 19 Urheberrechte

philoro hat an allen Bildern, Filme und Texten, die auf der Internetseite von philoro veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.

§ 20 Datenschutzhinweis

philoro erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten der Kunden, insbesondere ihre Kontaktdaten zur Abwicklung ihrer Bestellung, so auch ihre E-Mail Adresse, wenn der Kunde diese angibt. Zur Bonitätsprüfung kann philoro Informationen (z.B. auch einen sog. Score-Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über die Anschrift des Kunden.

§ 21 Online Bestimmungen

(1) Der Kunde sichert zu, dass er nach Registrierung auf der Internetseite von philoro seinen Account und Passwort vertraulich behandelt und sein bestmöglichstes unternimmt, um einen unzulässigen Gebrauch seines Accounts auf seinem Computer zu verhindern. Im Falle einer (wenn auch bloss vermuteten) missbräuchlichen Verwendung seines Accounts hat der Kunde philoro umgehend davon zu unterrichten.

(2) Philoro gewährt dem Kunden das eingeschränkte Recht, seinen Account auf der Internetseite von philoro für eigene Zwecke zu nutzen. Hiervon ausgenommen ist jegliche kommerzielle/gewerbliche Nutzung. Downloaden, Kopieren, Reproduzieren unabhängig welcher Art oder die sonstige Nutzung der Internetseite und der darauf abgebildeten Waren ist ausschliesslich mit der Zustimmung von philoro sowie unter Bezugnahme auf die Quelle zulässig.

(3) Die AGB dürfen seitens philoro jederzeit abgeändert und/oder ergänzt werden. Ergänzungen wie auch Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder auf eine ähnlich adäquate Art und Weise kommuniziert. Sollte der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe in schriftlicher Form widersprechen, gelten die neuen Bestimmungen als akzeptiert und werden zum Vertragsbestandteil.

§ 22 Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

(1) Es gilt das schweizerische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist St. Gallen.  Wenn der  Kunde zum Zeitpunkt der Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

(2) Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sind oder werden, wird durch diesen Umstand die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

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