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Ein Foto wo die Türe zu dem Zollfreilager geöffnet ist.

Zollfreilager für Edelmetalle

Silber, Platin & Palladium steuerfrei kaufen

Finanzielle Vorteile und professionelle Lagerung

Silber, Platin und Palladium sind für viele Anleger eine interessante Ergänzung zum Anlageportfolio. Die Mehrwertsteuer macht den Einstieg jedoch oft teurer als nötig. Mit dem philoro Zollfreilager können diese Metalle steuerfrei gekauft und professionell gelagert werden. Solange die Werte im Lager bleiben, fällt keine Umsatzsteuer an. Das schafft einen finanziellen Vorteil ab dem ersten Gramm.

Ihre Zollfreilager Vorteile:

1

Steuerfreie Lagerung von Silber, Platin, Palladium und Gold

2

Lagerung ausserhalb der EU – in der Schweiz

3

Rund-um-die-Uhr-Bewachung

4

Bankenunabhängig

5

Notarielle Beglaubigung

In 3 Schritten zu Ihrem Zollfreilager:

  1. Vertrag und Dokumente für die Eröffnung herunterladen und ausfüllen.

  2. Die Dokumente mit einem Foto Ihres Ausweises per Post an die Filiale Wittenbach senden oder persönlich in einer unserer Filialen vorbei bringen.

  3. Käufe und Verkaufe können Sie telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 08:00 - 18:00 Uhr aufgeben.

Per Post an:
philoro SCHWEIZ AG
Zollfreilager
St. Gallerstrasse 7
9300 Wittenbach
Schweiz

philoro Zollfreilager Konditionen im Überblick

Berechnungsgrundlage bildet der LBMA-Fixingkurs am Stichtag zum Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) multipliziert mit der Menge des zu diesem Zeitpunkt eingelagerten Metalls.
Da die Lagergebühr vorschüssig berechnet wird, bleibt die Lagerung bis zum ersten des auf den Kauf folgenden Quartals für Sie kostenfrei.

  • Zollfreilager für Silber: 0,95% p.a. am Stichtag zum Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.)

  • Zollfreilager für Gold und Platin & Palladium: 0,65% p.a. am Stichtag zum Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.)

Erforderliche Dokumente für die Eröffnung

Weitere Informationen zu den Dokumenten

Das Formular B inklusive Nachweise zu Gesamtvermögen anhand Bankbelege/Bankauszüge aller Konten oder anhand Steuernachweis/Steuererklärung, Einkommensnachweis, Erbschatfs- oder Schenkungsnachweis, etc. an uns senden.

Die Beglaubigung Ihrer ID/Ausweises muss durch Gemeinde, Notar oder Post erfolgen. Falls weitere wirtschaftlich berechtige Personen bestehen, benötigen wir auch deren beglaubigte ID sowie Unterschriften auf den Dokumenten.

Bei Kunden aus dem Ausland benötigen wir eine Wohnsitzbestätigung (nicht älter als 3 Monate) anhand z.B. einer Strom- / Handyrechnung oder einer amtlichen Meldebestätigung mit Apostille versehen.

Informative Dokumente zum Zollfreilager

FAQ zum Zollfreilager