Senkung der Anonymitätsgrenze

Senkung der Anonymitätsgrenze 10.10.2019

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

das Gesetz zur Senkung der Anonymitätsgrenze für anonyme Bezahlvorgänge von CHF 25.000 auf CHF 15.000 wurde entschieden und tritt per 01.01.2020 in Kraft. Viele Edelmetallkäufer beschäftigt dieses Gesetz und seine Auswirkungen in der Praxis. Daher wollen wir von philoro dazu Stellung nehmen und Sie als unsere Kundin bzw. unseren Kunden informieren.

Im EU-Raum wurden Bargeldbegrenzungen bereits umgesetzt, so zum Beispiel wurde die Grenze in Frankreich auf € 1.000, in Spanien auf € 2.500 und in Italien auf € 3.000 herabgesetzt.

Auch in Deutschland gibt es bereits einen Referentenentwurf, welcher die Herabsenkung von € 10.000 auf € 2.000 beinhaltet.

Edelmetalle werden somit mehr und mehr anderen Anlageklassen gleichgestellt. So können Wertpapiere wie Aktien und Anleihen schon lange nicht mehr ohne Identifizierung gekauft werden.

Folgende Auswirkungen hat die neue Regelung für Sie als Kunde:

In der Annahme, dass der Goldpreis weiter steigen wird, verlieren Produkte im anonymen Tafelgeschäft, die bereits jetzt nahe der 15.000 CHF-Linie liegen, zukünftig an Bedeutung. Bereits ein 500 g Goldbarren kann dann nicht mehr anonym gekauft werden.  

philoro empfiehlt seinen Kundinnen und Kunden, dies bereits jetzt zu berücksichtigen.

Darüber hinaus sind wir dazu verpflichtet, ab dem 01.01.2020 bei Bargeschäften in der Filiale sowie bei Onlinebestellungen, welche CHF 14.999 überschreiten, erweiterte Dokumentationspflichten wahrzunehmen.

Die Identifikationspflicht hat jedoch auch positive Seiten: zum Beispiel den Vorteil der Nachweisbarkeit des Kaufes und die eindeutige Dokumentation Ihres Edelmetallbesitzes im Fall von Diebstahl oder Verlust.

Selbstverständlich können Sie weiterhin bequem und sicher über unser Online-Portal bestellen und mittels Überweisung bezahlen. Gerne beraten wir Sie in einer unserer Filialen über alle Möglichkeiten der Anlage und garantieren eine faire und diskrete Abwicklung.

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