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philoro FAKTENCHECK: Goldgewinne steuerfrei

Warum die Haltefrist in Deutschland zur Debatte steht.

25. Oktober 2026

Gold kaufen, länger als ein Jahr halten und den Gewinn beim Verkauf steuerfrei kassieren: In Deutschland gehört dieser Vorteil seit Jahren zu den Besonderheiten von physischem Gold. Doch genau diese Regel könnte künftig stärker unter politischen Druck geraten.

Im neuen FAKTENCHECK von philoro TV geht es um eine Debatte, die ursprünglich mit Kryptowährungen begonnen hat – inzwischen aber auch Gold erreicht. Was ist tatsächlich geplant? Was gilt heute? Und warum könnten Kaufbelege künftig noch wichtiger werden?

So werden Goldgewinne heute besteuert

Physisches Gold fällt in Deutschland steuerlich unter die sogenannten privaten Veräusserungsgeschäfte. Wird Gold innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn verkauft, muss dieser grundsätzlich mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Bleiben die gesamten entsprechenden Gewinne im Jahr unter der geltenden Freigrenze von 1'000 Euro, fällt keine Steuer an.

Entscheidend ist aber die Haltedauer: Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als zwölf Monate, ist der Gewinn nach derzeitiger Rechtslage steuerfrei – unabhängig davon, wie hoch er ausfällt.

Damit unterscheidet sich Gold deutlich von Aktien. Dort werden Kursgewinne in Deutschland bereits seit 2009 grundsätzlich mit Abgeltungsteuer belastet, unabhängig davon, wie lange die Wertpapiere gehalten wurden.

Die Debatte beginnt bei Bitcoin

Der aktuelle Auslöser für die Diskussion ist nicht Gold, sondern die Besteuerung von Kryptowährungen. Für Kryptowährungen gilt in Deutschland bislang eine ähnliche Regel wie für physisches Gold: Nach einer entsprechenden Haltedauer können Gewinne steuerfrei sein.

Das Bundesfinanzministerium hat Ende September einen Entwurf vorgelegt, der diese Regel verändern soll. Für ab 2027 neu gekaufte Kryptowährungen sollen Gewinne demnach unabhängig von der Haltedauer besteuert werden – mit einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent.

Für Käufe bis Ende 2026 soll die bisherige Regel erhalten bleiben. Gegen diese geplante Änderung regte sich Widerstand. Mehr als 44'000 Menschen unterstützten eine Petition, weshalb sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags am 12. Oktober öffentlich mit dem Thema beschäftigte. Und genau dort kam plötzlich Gold ins Spiel.

Könnte die Regel auch auf Gold ausgeweitet werden?

Der Steuerberater der Petentin stelle in der Anhörung eine einfache Frage: Wenn Bitcoin künftig ähnlich wie andere Kapitalerträge behandelt werden soll, warum sollte Gold weiterhin anders besteuert werden?

Der Hintergrund ist nachvollziehbar: Beide Anlageklassen profitieren bisher von einer steuerlichen Sonderregel nach längerer Haltedauer. Laut Medienberichten soll ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums in der Sitzung auf Nachfrage erklärt haben, dass eine Ausweitung der Besteuerung in Richtung Gold grundsätzlich geprüft werden könne. Wichtig ist dabei die Einordnung: Beschlossen wurde nichts.

Es gibt zum Zeitpunkt des Videos keinen konkreten Gesetzentwurf zur Änderung der Goldbesteuerung, keinen fixen Zeitplan und auch keine beschlossene Abschaffung der einjährigen Haltefrist. Der aktuelle Entwurf zur Kryptobesteuerung verändert die Regeln für Gold und Silber nicht.

Warum wird trotzdem darüber diskutiert?

Befürworter einer Änderung argumentieren vor allem mit Steuergerechtigkeit. Wenn Anleger auf Aktiengewinne unabhängig von der Haltedauer Steuern bezahlen müssen, stellt sich aus ihrer Sicht die Frage, warum Gewinne mit Gold oder Kryptowährungen anders behandelt werden sollten.

Gegner halten dagegen, dass langfristige private Vermögensvorsorge nicht zusätzlich belastet werden sollte. Gerade Gold wird häufig nicht für kurzfristige Spekulationen gekauft, sondern über Jahre oder sogar Generationen gehalten. Damit geht es nicht nur um Steuereinnahmen, sondern auch um eine grundsätzliche Frage: Soll langfristiges Sparen steuerlich anders behandelt werden als kurzfristiger Handel?

Österreich zeigt, dass Gold eine Ausnahme bleiben kann

Ein Blick nach Österreich zeigt, dass eine Änderung bei einer Anlageklasse nicht automatisch dieselben Folgen für Gold haben muss. Aktiengewinne sind dort seit Jahren steuerpflichtig. Auch Kryptowährungen werden inzwischen unabhängig von der Haltedauer besteuert.

Physisches Gold bleibt unter bestimmten Voraussetzungen dagegen weiterhin nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerfrei. Damit zeigt Österreich: Aktien, Kryptowährungen und Gold müssen steuerlich nicht zwingend gleichbehandelt werden.

Kritik an der Abschaffung von Haltefristen

Aus Österreich kommt gleichzeitig Kritik an strengeren Steuerregeln für langfristige Anlagen. Eric Demuth, Mitgründer der Wiener Handelsplattform Bitpanda, hat die Abschaffung der früheren Haltefrist für Kryptowährungen in Österreich deutlich kritisiert.

Seine Argumentation: Die Änderung habe langfristiges Halten weniger attraktiv gemacht und sei teilweise mit unrealistischen Erwartungen an zusätzliche Steuereinnahmen begründet worden. Sein Appell an Deutschland lautet daher sinngemäß: Aus den österreichischen Erfahrungen lernen. statt dieselben Fehler zu wiederholen.

Warum die Steuerfrage bei steigenden Goldpreisen wichtiger wird

Die Debatte bekommt auch deshalb Aufmerksamkeit, weil viele Analysten weiterhin mit höheren Goldpreisen rechnen. Das britische Researchhaus Metals Focus erwartet für 2027 einen durchschnittlichen Goldpreis von rund 5'330 US-Dollar je Unze und hält gegen Ende des Jahres sogar Kurse bis zu 6'000 US-Dollar für möglich.

Auch die kanadische Bank CIBC hat ihre Prognosen zwar zuletzt reduziert, sieht Gold für 2027 aber weiterhin bei durchschnittlich rund 5'200 US-Dollar. Solche Prognosen sind natürlich keine Garantie. Sie zeigen aber, warum die steuerliche Behandlung von Gewinnen für Anleger zunehmend relevant werden könnte.

Was eine neue Steuer konkret bedeuten könnte

Ein vereinfachtes Beispiel zeigt den Unterschied. Angenommen, Sie kaufen Gold im Wert von 10'000 Euro und verkaufen es einige Jahre später für 15'000 Euro. Nach der derzeitigen Regelung wäre der Gewinn von 5'000 Euro nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr grundsätzlich steuerfrei.

Würde Gold dagegen künftig ähnlich wie Aktien besteuert, würde ein Teil dieses Gewinns an den Staat gehen. Bei einer Abgeltungsteuer nach dem heutigen Aktienmodell wären das inklusive Solidaritätszuschlag vereinfacht gerechnet mehr als 1'300 Euro. Je stärker der Goldpreis steigt, desto grösser wird damit auch der finanzielle Wert der heutigen Steuerfreiheit.

Was Anleger jetzt wissen sollten

Zum derzeitigen Stand gilt vor allem eines: Für physisches Gold hat sich nichts geändert. Die einjährige Haltefrist besteht weiterhin. Es gibt keinen beschlossenen Gesetzesentwurf, der sie abschafft. Die aktuelle Diskussion zeigt aber, dass die steuerliche Sonderstellung von Gold zumindest politisch stärker hinterfragt werden könnte. Deshalb lohnt es sich, die Entwicklung im Blick zu behalten – ohne aus einer einzelnen Aussage bereits eine beschlossene Steueränderung abzuleiten.

Bestandsschutz könnte entscheidend werden

Sollte es irgendwann tatsächlich zu einer Änderung kommen, wäre eine Frage besonders wichtig: Was passiert mit Gold, das bereits vor der neuen Regel gekauft wurde?

Historisch gab es bei vergleichbaren Steueränderungen häufig einen Bestandsschutz. So wurden etwa bei der Einführung neuer Regeln für Aktien bereits bestehende Positionen teilweise anders behandelt als spätere Käufe.

Auch der aktuelle Entwurf zur Kryptobesteuerung sieht vor, dass die neuen Regeln nur für künftige Käufe gelten sollen. Das ist keine Garantie dafür, dass es bei Gold genauso wäre. Es zeigt aber ein bekanntes Muster.

Warum Kaufbelege so wichtig sind

Unabhängig davon, ob sich die Gesetzeslage jemals ändert, gibt es einen sehr praktischen Rat: Kaufbelege aufbewahren. Wer Gold später verkauft, sollte im Zweifel nachweisen können, wann und zu welchem Preis es erworben wurde. Das ist bereits heute für die steuerliche Einordnung wichtig.

Sollte es irgendwann zu einer Stichtagsregelung oder einem Bestandsschutz kommen, könnte der Kaufbeleg noch wichtiger werden. Nur wer den Erwerbszeitpunkt dokumentieren kann, kann auch nachweisen, dass ein Bestand möglicherweise unter eine ältere Regelung fällt.

Fazit: Noch bleibt Gold nach einem Jahr steuerfrei

Die wichtigste Nachricht zuerst: Zum Zeitpunkt des Videos gibt es keine beschlossene Änderung der Besteuerung von physischem Gold in Deutschland. Die Diskussion um Kryptowährungen hat allerdings eine neue Frage aufgeworfen: Bleibt Gold langfristig eine steuerliche Ausnahme?

Ob daraus jemals ein konkretes Gesetz wird, ist offen. Für Anleger bedeutet das derzeit vor allem: keine Panik, aber aufmerksam bleiben – und Kaufbelege sorgfältig aufbewahren.