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SONDERSENDUNG: Zollfreilager

Ende für das Zollfreilager? Was sich jetzt ändert.

22. April 2026

Neue gesetzliche Regelungen sorgen aktuell für grosse Unsicherheit bei Edelmetallanlegern. Vor allem bei Silber, Platin und Palladium stellt sich die Frage: Was bedeutet das für bestehende Investments – und wie geht es jetzt weiter?

Was hinter der Gesetzesänderung steckt

Zollfreilager waren bisher ein zentrales Instrument für Anleger, die in sogenannte Weissmetalle investieren wollten. Der Vorteil: Solange sich die Edelmetalle im Zollfreilager befinden und nicht in den freien Warenverkehr übergehen, fallen weder Einfuhrabgaben noch Umsatzsteuer an.

Genau dieses Prinzip wurde nun durch eine kurzfristig eingeführte Gesetzesänderung in Deutschland eingeschränkt. Künftig gilt: Steuerbefreiungen greifen nur noch dann, wenn die Ware tatsächlich ein- oder ausgeführt wird. Die reine Lagerung im Zollfreilager reicht nicht mehr aus.

Für viele Anbieter bedeutet das einen grundlegenden Einschnitt – denn das bisherige Geschäftsmodell verliert damit seine zentrale Grundlage.

Welche Auswirkungen das für Anleger hat

Die neuen Regelungen treten ohne Übergangsfrist in Kraft und betreffen insbesondere neue Käufe. Erste Anbieter haben bereits reagiert und ihre Zollfreilager-Angebote gestoppt oder bestehende Sparpläne ausgesetzt.

Für Anleger bedeutet das:

Die steuerlichen Vorteile, die bisher ein wesentliches Argument für Investitionen in Weissmetalle waren, fallen in vielen Fällen weg.

Wichtig ist jedoch die Differenzierung: Bestehende Bestände sind nach aktuellem Stand nicht betroffen – bei neuen Investitionen kann sich die steuerliche Situation jedoch deutlich verändern.

Warum philoro-Kunden nicht betroffen sind

Für Kunden von philoro gibt es in diesem Zusammenhang eine klare Entwarnung.

Das philoro Zollfreilager befindet sich in der Schweiz und damit ausserhalb des Geltungsbereichs der deutschen Gesetzgebung. Für Sie bedeutet das konkret: Ihre Edelmetalle werden weiterhin ausserhalb der EU gelagert und es entsteht keine zusätzliche steuerliche Belastung.

Die Besteuerung greift weiterhin erst dann, wenn Sie sich Ihre Bestände physisch ausliefern lassen. Das bewährte Modell bleibt somit unverändert bestehen.

Gold bleibt aussen vor – und könnte profitieren

Von der gesamten Regelung unberührt bleibt Gold. Anlagegold ist innerhalb der EU grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreit und war daher bisher auch nicht auf Zollfreilager angewiesen.

Interessant ist jedoch der Mögliche Effekt auf den Markt:

Wenn steuerliche Vorteile für Weissmetalle wegfallen, könnte sich Kapital verstärkt in Richtung Gold verlagern. Erste Einschätzungen gehen davon aus, dass Gold dadurch zusätzlich profitieren könnte.

Was Sie jetzt tun sollten

Die aktuelle Entwicklung zeigt einmal mehr, wie wichtig die Wahl des richtigen Lager- und Investitionsmodells ist. Rahmenbedingungen können sich ändern – entscheidend ist, wie flexibel und unabhängig Ihre Lösung darauf reagieren kann. Informieren Sie sich jetzt über das philoro Zollfreilager und Ihre Möglichkeiten.