Anonymitätsgrenze gesenkt

Anonymitätsgrenze gesenkt 01.01.2020

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

das Gesetz zur Senkung der Anonymitätsgrenze für anonyme Bezahlvorgänge CHF 15.000 ist am 01.01.2020 in Kraft getreten.

Im EU-Raum wurden Bargeldbegrenzungen bereits umgesetzt, so zum Beispiel wurde die Grenze in Frankreich auf € 1.000, in Spanien auf € 2.500 und in Italien auf € 3.000 herabgesetzt.

Auch in Deutschland ist seit dem 01.01.2020 die neue Anonymitätsgrenze von € 2.000 in Kraft.

Edelmetalle werden somit mehr und mehr anderen Anlageklassen gleichgestellt. So können Wertpapiere wie Aktien und Anleihen schon lange nicht mehr ohne Identifizierung gekauft werden.

Folgende Auswirkungen hat die neue Regelung für Sie als Kunde:

In der Annahme, dass der Goldpreis weiter steigen wird, verlieren Produkte im anonymen Tafelgeschäft, die bereits jetzt nahe der 15.000 CHF-Linie liegen, zukünftig an Bedeutung. Bereits ein 500 g Goldbarren kann dann nicht mehr anonym gekauft werden.  

Darüber hinaus sind wir dazu verpflichtet, ab dem 01.01.2020 bei Bargeschäften in der Filiale sowie bei Onlinebestellungen, welche CHF 14.999 überschreiten, erweiterte Dokumentationspflichten wahrzunehmen.

Die Identifikationspflicht hat jedoch auch positive Seiten: zum Beispiel den Vorteil der Nachweisbarkeit des Kaufes und die eindeutige Dokumentation Ihres Edelmetallbesitzes im Fall von Diebstahl oder Verlust.

Selbstverständlich können Sie weiterhin bequem und sicher über unser Online-Portal bestellen und mittels Überweisung bezahlen. Gerne beraten wir Sie in einer unserer Filialen über alle Möglichkeiten der Anlage und garantieren eine faire und diskrete Abwicklung.

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