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Edelmetalle & Steuern in der Schweiz

Edelmetalle sind nicht nur ein Klassiker in Krisenzeiten, sondern auch steuerlich interessant. Wir haben alle Infos zu Edelmetallen und Steuern in der Schweiz für Sie zusammengetragen.

15. Oktober 2025

Das Wichtigste vorweg: Anlagegold ist beim Kauf grundsätzlich mehrwertsteuerfrei. Silber, Platin, Palladium und andere Metalle unterliegen grundsätzlich der Mehrwertsteuer von aktuell 8,1 Prozent. Allerdings bietet die Schweiz attraktive Möglichkeiten wie Zollfreilager, die eine Steueroptimierung ermöglichen. Auch beim Verkauf gibt es klare Regeln: Wertsteigerungen können für Privatpersonen steuerfrei bleiben, sofern bestimmte Fristen eingehalten werden.

Steuern beim Kauf

Der Kauf von physischem Anlagegold ist in der Schweiz mehrwertsteuerfrei. Unter Anlagegold fallen:

  • Goldbarren mit einem Feingehalt von mindestens 995/1000 und Stempel eines anerkannten Schmelzers.

  • Goldmünzen mit mindestens 900/1000 Feingehalt, Prägung nach 1800, gesetzlichem Zahlungsmittelstatus (oder ehemals gültig) und einem Aufpreis von maximal 80 Prozent über dem Goldwert.

Damit sind die gängigen Anlagemünzen wie Wiener Philharmoniker, Maple Leaf oder Krügerrand in der Schweiz steuerfrei erhältlich.

Anders sieht es bei Silber, Platin und Palladium aus: Hier fällt beim Kauf die Mehrwertsteuer von 8,1 Prozent an. Auch Schmuck, Altgold und nicht privilegiertes Gold unterliegen diesem Steuersatz.

Eine attraktive Möglichkeit ist das Zollfreilager: Dort können Edelmetalle wie Silber, Platin oder Palladium mehrwertsteuerfrei gekauft und unbegrenzt eingelagert werden. Erst bei einer späteren physischen Entnahme wird die Steuer fällig.

Steuern beim Verkauf

Für Privatpersonen gilt: Wertsteigerungen beim Verkauf von Edelmetallen sind steuerfrei, wenn die Haltedauer mindestens ein Jahr beträgt. Damit entspricht die Schweizer Regelung in weiten Teilen der deutschen Spekulationsfrist.

Eine Ausnahme besteht, wenn das Gold in der Zwischenzeit verliehen wurde – beispielsweise als Teil eines Zinsgeschäfts. In diesem Fall verlängert sich die Frist auf zehn Jahre, bevor ein steuerfreier Verkauf möglich ist.

Wichtig: Gewinne aus kurzfristigem Handel (innerhalb eines Jahres) können als Einkommen besteuert werden, wenn die Tätigkeit den Charakter einer gewerbsmässigen Handelstätigkeit annimmt.

Vermögenssteuer

Ein Unterschied zu Deutschland: In der Schweiz fällt auf Edelmetalle eine Vermögenssteuer an, sofern die Besitzer dort steuerlich ansässig sind.

  • Die Höhe richtet sich nach Kanton und Gemeinde.

  • Freibeträge und Steuersätze sind unterschiedlich geregelt.

  • Die Bewertung erfolgt nach den offiziellen Kurslisten der Eidgenössischen Steuerverwaltung zum Jahresende.

Nicht meldepflichtig sind lediglich Eheringe und üblicher Schmuck. Für alle anderen Edelmetalle müssen Bestände jährlich in der Steuererklärung angegeben werden.

Verschiedene Gold- und Silberbarren von philoro.

Gold: Steuerliche Details

Anlagegold geniesst in der Schweiz eine klare steuerliche Sonderstellung:

  • Barren ab 995/1000 Feingehalt sind mehrwertsteuerfrei.

  • Anlagemünzen sind steuerfrei, wenn sie die Anforderungen der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) Artikel 44 erfüllen.

Ein Sonderfall ist der Krügerrand: Er trägt keinen Nennwert, gilt aber in Südafrika als offizielles Zahlungsmittel – und wird deshalb ebenfalls als Anlagegold anerkannt.

Beim Verkauf gilt auch hier: Nach einem Jahr Haltedauer sind Gewinne steuerfrei.

Verschiedene Silberbarren.

Silber, Platin und Palladium: Steuerliche Details

Alle «weissen Edelmetalle» unterliegen beim Kauf in der Schweiz der Mehrwertsteuer von 8,1 Prozent. Es gibt keine Möglichkeit der Differenzbesteuerung.

Ein steuerlicher Vorteil ergibt sich jedoch über das Zollfreilager: Anleger können Silber, Platin und Palladium dort mehrwertsteuerfrei erwerben und unbegrenzt lagern. Erst bei physischer Auslieferung wird die Steuer fällig.

Auch beim Verkauf gilt: Nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr sind Gewinne für Privatpersonen steuerfrei.

Zollfreilager

Die Nutzung eines Zollfreilagers gehört zu den attraktivsten Möglichkeiten für Investoren.

  • Edelmetalle können mehrwertsteuerfrei erworben und zeitlich unbegrenzt ohne Zollabgaben gelagert werden.

  • Es fallen lediglich Lagergebühren an.

  • Ein späterer Verkauf direkt aus dem Zollfreilager an einen Händler ist steuerfrei möglich.

Ein weiterer Vorteil: Schweizer Zollfreilager sind unabhängige Hochsicherheitslager ausserhalb des Bankensystems. Anleger benötigen kein Bankkonto und ihre Bestände sind versichert.

Ein Tresor mit verschiedenen Gold- und Silberbarren von philoro sowie Wiener Philharmonikern und Maple Leaf.

3 legale Steuerspartipps

1. Anlagegold bevorzugen: Mehrwertsteuerfrei erwerben und nach einem Jahr steuerfrei verkaufen.

2. Zollfreilager nutzen: Silber, Platin und Palladium können dort ohne Mehrwertsteuer gekauft und sicher gelagert werden.

3. Lange Haltedauer einplanen: Gewinne nach mindestens einem Jahr bleiben steuerfrei – bei verliehenem Gold nach zehn Jahren.

Fazit

Die Schweiz bietet Anlegern nicht nur politische Stabilität und höchste Diskretion, sondern auch steuerliche Vorteile beim Erwerb und bei der Lagerung von Edelmetallen. Anlagegold ist grundsätzlich mehrwertsteuerfrei, während Silber, Platin und Palladium über Zollfreilager steueroptimiert erworben werden können. Gewinne bleiben für Privatpersonen nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei – ein klarer Vorteil für langfristig orientierte Investoren. Ob Gold, Silber oder Platin – mit dem richtigen Wissen und einem seriösen Handelspartner lässt sich der Edelmetallmarkt in Österreich sicher, steuerlich optimiert und diskret nutzen.